VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 55/4 (2007)

Der Erfinder der neuzeitlichen Buchstabenkurzschrift, John Willis, gab seiner Innovation bekanntlich 1602 den Namen „Stenographie". Allerdings war er nicht der Erfinder des Wortes. Schon Christian Johnen weist ausdrücklich darauf hin[1], „Stenographia" sei bereits bei Autoren des 16. Jahrhunderts aufgetreten und „irrig oft" für „Steganographia" verwendet worden ‑ also für den neulateinischen Begriff für Geheimschrift, wie er von dem Sponheimer Benediktinerabt und berühmten Renaissancegelehrten Johannes Trithemius (1462 ‑ 1516) um 1500 geprägt wurde.

 

„Irrig oft" wurde „Stenographia" für „Steganographia" auch später noch häufig verwendet. So wird beispielsweise 1624 Herzog August d. J. von Braunschweig und Lüneburg, der unter dem Namen Gustavus Selenus zu den führenden Steganographen seiner Zeit zählte, in einem Lobgedicht als Stenograph gerühmt („Kein Stenograph war je an Bildung reicher")[2], und noch 1809 spricht der bekannte Diplomatiker Johann Ludwig Klüber jeweils von „Stenographia", wenn er die trithemische Geheimschrift oder Kaspar Schotts „Schola steganographica" von 1665 zitiert.[3]

Zurück zu den Anfängen

Mehrere „Stenographia"‑Belege gibt es, wie erwähnt, schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, und fragt man nach dem frühesten, so wird man bei Christian Johnen wie bei Herbert Boge, der gleichfalls darüber geforscht hat („Es ist sehr wichtig, das früheste Vorkommen des Wortes Stenographie zu überprüfen"), auf eine Schrift von Jacques Gohory von 1550 verwiesen. Es ist „De Usu & Mysteriis Notarum Liber"[4]. Dort taucht „Stenographia" neben „Steganographia" auf.

Wenn es einen noch früheren Nachweis gäbe, so müsste er in der Zeit zwischen 1550 und 1500 angesiedelt sein. Denn die Zeit vor 1500 scheidet prinzipiell aus, weil es „Steganographia", geschweige „Stenographia" im mittelalterlichen oder antiken Wortschatz noch nicht gibt; alle großen klassischen Standardwerke ‑ der „Thesaurus Linguae Latinae", der „Thesaurus Graecae Linguae" und das „Glossarium" von Du Cange ‑ melden Fehlanzeige.

Aus dem genannten Zeitraum vor 1550 lässt sich tatsächlich ein ursprünglicherer Beleg beibringen, der es nun gestattet, den Terminus a quo um rund 40 Jahre zurückzuverlegen. Dieser Beleg ist zudem besonders deutlich, weil der Schreiber das Wort „Stenographia" nicht neben, sondern statt „Steganographia" gebraucht. Die Fundstelle soll am Ende dieses Beitrages wiedergegeben werden; doch es dürfte sinnvoll sein, zunächst den Kontext, der nicht ganz uninteressant ist, in einigen Zügen zu umreißen.[5]

Als Trithemius im Frühjahr 1500 das dritte Buch seines auf einen größeren Umfang berechneten Geheimschriftwerkes in Teilen fertiggestellt hatte, fasste er den Entschluss, die Feder beiseitezulegen. Er sah sich nämlich seit längerem aus vielerlei Kreisen mit schwarzmagischen Verdächtigungen konfrontiert und muss es für ein Wagnis gehalten haben, nach dem bisherigen Konzept weiterzuarbeiten. ‑ Was war geschehen?

Anfang 1499 hatte ein Freund, der gelehrte Karmelitermönch Arnold de Bost (Arnoldus Bostius) aus Gent, bei ihm angefragt, womit er sich zurzeit beschäftige, und der Sponheimer Abt hatte im Antwortbrief vom 25. März 1499 von seinem neuen Interessenschwerpunkt, der Geheimschrift, berichtet. Dabei hatte er, der sich gern mit der Aura des Geheimnisvollen umgab, mit dunklen Andeutungen über das im Entstehen begriffene Werk nicht gespart. Die Chiffriertechniken, die er bringen werde, grenzten ans Wunderbare. Denn im Gegensatz zu den üblichen Verfahren sei die geheime Nachricht in völlig unverdächtigen Texten, etwa harmlosen Briefen oder Gebeten, verborgen und für Nichteingeweihte absolut unauflösbar. Nachdem er selbst auf der Suche nach neuen Methoden nicht weitergekommen und schon mutlos geworden sei, habe ihn nachts im Schlaf eine Erscheinung auf den richtigen Weg gebracht. Außerdem werde sein Buch sogar von geheimer Nachrichtenübermittlung handeln, bei der man ohne Buchstaben und Zeichen und ohne Boten auskomme: Er sei fähig, seinen Gedankeninhalt einem anderen über die größten Entfernungen kundzutun, säße jener auch im Kerker oder drei Meilen unter der Erde. Diese und andere erstaunliche Dinge, die er ankündigte, seien möglich ohne obskure Mittel oder Hilfe von Geistern. Man habe es daher nicht mit verbotener Kunst zu tun, sondern mit erlaubter natürlicher Magie, „magia naturalis", die schon von keinem Geringeren als Albertus Magnus praktiziert worden sei.[6]

Leider traf der Brief erst nach dem plötzlichen Tode Bostius' (4. April 1499) in Gent ein, wo er vom Klosterprior geöffnet wurde. Bostius selbst, der wie Trithemius hermetischen Lehren anhing, hätte die Mitteilungen sicherlich interessiert zur Kenntnis genommen und dem Buch mit Spannung entgegengesehen ‑ mehr nicht. Der Prior aber war entsetzt und hielt sich trotz der guten Beziehungen, die Trithemius zu den Karmelitern hatte, für verpflichtet, Abschriften anzufertigen und zu verbreiten. In der Folge entstand das Gerücht über gotteslästerliches Treiben des Benediktiners, das diesen im nächsten Jahr dazu nötigte, die Weiterarbeit aufzugeben und seine Treue gegenüber der römischen Kirche immer wieder zu betonen.

Nach weiteren Jahren, 1508, sollte sich Trithemius, nunmehr Vorsteher des ehemaligen Schottenklosters in Würzburg, der Abtei St. Jakob, zwar wieder der Geheimschrift zuwenden und ein neues Kompendium verfassen: die leichter durchschaubare und auf magische Einkleidungen weitgehend verzichtende „Polygraphia".[7] Sie wurde aber erst 1518 gedruckt, sodass sein Name zu Lebzeiten nur mit der geheimnisumwitterten „Steganographia" verknüpft blieb.

Das Autograph der „Steganographia" soll um 1510 bis 1515 in Heidelberg verbrannt worden sein, doch in den ersten Jahren befand dieses Buch sich zusammen mit der „Clavis Steganographiae", dem von Trithemius beigegebenen Schlüssel, der für das Verständnis unverzichtbar war, in der Sponheimer Klosterbibliothek und konnte von interessierten Besuchern gelesen werden.[8] Zu der Zeit müssen auch mehrere Abschriften entstanden sein; im weiteren Verlauf des Jahrhunderts war man vielerorts, auch im Ausland, über diese Schrift gut unterrichtet.[9]

Für Zeitgenossen muss ein erster Blick in das Manuskript aufs höchste befremdlich gewesen sein, stieß man nämlich im Zusammenhang mit den Chiffriermethoden in einem fort auf Geisternamen und Beschwörungsformeln. Doch wer mit Hilfe des Schlüssels, der „Clavis", tiefer in das System eindrang, musste erkennen, dass die Namen und Formeln sinnreich konstruierte Dekodieranweisungen waren und zur Herstellung des Klartextes dienten. Von schwarzer Magie konnte nicht die Rede sein. So sprach denn auch im 17. Jahrhundert der eingangs genannte undogmatische Herzog August nur noch von einem „geistvollen Spiel".[10]

Allerdings scheint die „Clavis" manchem Leser überhaupt nicht zur Verfügung gestanden zu haben, und sie scheint nicht jeder Abschrift hinzugefügt worden zu sein. Dann freilich ist in Anbetracht der Mentalität der frühen Neuzeit die Aufregung kirchlich-korrekter Rezipienten durchaus nachvollziehbar, dies umso mehr, als die „Clavis" das komplizierte dritte Buch, das noch nicht abgeschlossen war, sowieso noch kaum erklärte.

Einer der Besucher war der junge Theologe und Mathematiker Charles de Bovelles (Carolus Bovillus, 1479 ‑ 1553) aus der Picardie. Er gehörte zusammen mit Germain de Ganay, dem späterem Bischof von Cahors und Orléans, zu den französischen Briefpartnern des Abtes und war 1504 für zwei Wochen im Kloster am Fuße des Hunsrücks zu Gast. Über den Aufenthalt und speziell über die Durchsicht der „Steganographia" durch Bovillus verlautete nichts Negatives, beide Männer blieben in Kontakt, Trithemius fand 1505 lobende Worte über eine neue Abhandlung des Franzosen. Doch einige Zeit später ‑ man rätselt über die Gründe und hält am ehesten Konkurrenzneid wegen einer zu besetzenden Professorenstelle für möglich ‑ trat bei Bovillus ein Gesinnungswandel ein. In einem langen Brief an Ganay griff er das Thema „Steganographia" wieder auf und verdammte nun das Buch wie den Verfasser in Bausch und Bogen.[11]

Bereits 1510 erschien der Brief mit anderen Episteln und Traktaten Bovillus' im Druck und stieß wegen der noch nicht verebbten Diskussion um den prominenten Abt auf breite Aufmerksamkeit.

Trithemius fand sich also erneut in der Defensive und hatte genug zu tun, die Anschuldigungen eines angesehenen Theologen zurückzuweisen. Immerhin kam ihm zugute, dass die okkulten Verdächtigungen in den eigenen Reihen, das heißt bei den Benediktinern, so gut wie keinen Widerhall gefunden hatten und dass auch Adel und Fürsten die hohe Wertschätzung dieses Gelehrten ‑ „divus Tritemius" und „nostrae decus Germaniae" wurde er genannt ‑ nicht aufgaben; der junge Kurfürst von Brandenburg, Joachim I., den er 1505/06 in Berlin besucht hatte, schickte weiterhin Geschenke, und anderer fürstlicher Gunst verdankte er die Übernahme der Druckkosten neuer Bücher.

Der besagte Brief ist nun jener Ort in der Literatur, an dem uns erstmals das Wort „Stenographia" (= Engschrift) entgegentritt ‑ an Stelle von „Steganographia" (= Geheimschrift) gebraucht.

Was hat den Briefschreiber zu seiner Wortveränderung gebracht? Ein Versehen kann nicht angenommen werden, weil das Wort dreimal in gleicher Weise auftritt. Das deutet auf Absicht, allerdings ungute Absicht. Denn da der Brief geschrieben wurde, um das ganze Opus zu diskreditieren, war wohl auch die Verkürzung des trithemischen Hauptbegriffs auf ein neues und unpassendes Wort „Stenographia" abschätzig gemeint.

Jedenfalls war das Wort nun in der Welt, und man kann sagen, dass von dieser Stelle der spätere unpräzise Sprachgebrauch ausging. Manch einer der nachfolgenden Autoren dürfte seine Kenntnis über die „Steganographia", die im 16. Jahrhundert ja noch nicht im Druck vorlag (vgl. Anm. 11), nur aus Bovillus' Beschreibung geschöpft und dessen falsche Titelangabe weitergetragen haben. Ich denke insbesondere an Johannes Goropius Becanus, einen niederländischen Mediziner und (umstrittenen) Philologen, der seinen Lesern zwar versichert, er habe das Manuskript selbst eingesehen, aber trotzdem nur vom „opus Stenographiam nomine" spricht und sich so stark auf Bovillus beruft, dass man ihm die eigene Einsichtnahme nicht so recht abnehmen will.[12] Andere Gelehrte, vor allem natürlich aus dem Freundeskreis, wie Agrippa von Nettesheim oder Reuchlin, zitieren richtig. Somit haben wir die Situation, dass für ein und dieselbe Sache, die trithemische Geheimschrift, in der Fachwelt zunächst zwei semantisch divergierende Begriffe in Umlauf sind.

Das gilt auch für England. Bei John Dee (Anm. 9) findet sich der richtige Begriff, in der „Brachygraphie" von 1597 des Systemerfinders Peter Bales der falsche.[13]

Für terminologische Klarheit sorgte zu Anfang des 17. Jahrhunderts John Willis, indem er das undefinierte, quasi noch in der Luft hängende Wort „Stenographia" aufgriff und im Lehrbuch von 1602 zur Benennung seiner Kurzschrift nutzte. „Stenographie" war damit der „Steganographie" (im selben Lehrbuch S. 84 - 99) deutlich gegenübergestellt. Aber es brauchte seine Zeit, ehe diese Unterscheidung Allgemeingut wurde; denn der Willis'sche Begriff trat zunächst keineswegs dominierend, gar als Oberbegriff hervor, sondern rangierte als eine Systembezeichnung unter vielen (Short-writing, Brachygraphy, Tachygraphy, Semography u. a.).

Hier nun zum Abschluss ein Auszug aus dem Bovillus‑Brief mit den entscheidenden Stellen:[14]

[1] Johnen, Christian: Geschichte der Stenographie. Berlin. 1911. S. 289.

[2] Gosky, Martin: Arbustum vel Arboretum Augustaeum. Wolfenbüttel. 1650. Bl. 168v. (Eine Sammlung sämtlicher Gedichte auf den Herzog; das hier in Rede stehende lateinische Gedicht wurde übersetzt von Dr. Detlef Peitz.)

[3] Klüber, Johann Ludwig: Kryptographik. Lehrbuch der Geheimschreibekunst etc. Tübingen. 1809. S. 16, 18 f.

[4] Vgl. Anm. 1.
Boge, Herbert: Benennungen der Stenographie und ihrer Systeme. In: Forschungen und Fortschritte. 39 (1965). S. 44 - 50. Hier S. 46.

[5] Ich stütze mich dabei auf: Arnold, Klaus: Johannes Trithemius (1462 - 1516). 2., erweiterte Auflage. Würzburg. 1991.

Ernst, Thomas: Schwarzweiße Magie. Der Schlüssel zum dritten Buch der Steganographia des Trithemius. In: Daphnis. Zeitschrift für Mittlere Deutsche Literatur. 25 (1996). S. 1 - 205.

Silbernagel, Isidor: Johannes Trithemius. Landshut. 1868.

[6] Der Brief ist in der lateinischen Fassung zu finden in: Volk, Paulus: Abt Johannes Trithemius. In: Rheinische Vierteljahresblätter. 27 (1962). S. 37 - 49.
In deutscher Übersetzung/Zusammenfassung ist dieser Brief zu finden in:
Isidor Silbernagel, vgl. Anm. 5. S. 97 f.

[7] Die „Polygraphia" ist Kurzschriftfreunden deswegen bekannt, weil Trithemius hier im 6. Buch unter diversen Substitutionsalphabeten auch 30 tironische Noten abdruckte und damit das Interesse der Forschung an der alten Schnellschrift aufleben ließ. Aber woher hatte Trithemius eigentlich die Noten? Darauf wusste man bis in die jüngere Vergangenheit keine Antwort. Inzwischen ist bekannt, in Steno-Zeitschriften meines Wissens aber noch nicht mitgeteilt: Sie stammten aus dem berühmten „Casselanus", dem ältesten deutschen Verzeichnis, das um 1500 schon auf ein Alter von 700 Jahren zurückblickte und dessen Vorbesitzer von 1496 bis 1505 ebender Sponheimer Gelehrte war.

[8] Die Zahl der Besucher war groß (Klaus Arnold, vgl. Anm. 5, S. 86: „geradezu eine Pilgerfahrt"). Sponheim war wegen der von Trithemius aufgebauten Bibliothek ohnehin schon ein Anziehungspunkt des frühen Humanismus in Deutschland und wurde es in diesen Jahren wegen der diskutierten Handschrift noch mehr. Hinzu kam wohl ein touristischer Anreiz: die von Conrad Celtis in einer Ode auf Trithemius besungene Schönheit der dortigen Natur.

[9] Die Abschriften waren begehrt und wurden teuer gehandelt. David Kahn (The Codebreakers. The Story of Secret Writing. New York. 1967. S. 866) schreibt über den walisischen Mathematiker und Alchimisten John Dee: „In 1562, he bought for William Cecil, Queen Elizabeth's great minister, a manuscript of Trithemius' ,Steganographia', which had not yet been published and ,for which a Thowsand Crownes have ben offred, and yet could not be obteyned'. Dee spent ten days ,with contynuall Labor and watch' in making himself a copy."

[10] Zitiert nach Strasser, Gerhard F.: Herzog Augusts Handbuch der Kryptographie: Apologie des Trithemius und wissenschaftliches Sammelwerk. In: Wolfenbütteler Beiträge. Band 8. Frankfurt. 1988. S. 99 - 120. Hier S. 107.

[11] Das „offizielle" Briefdatum lautet 8. März 1509, doch halten Interpreten auch den 8. März 1508 oder 1506 für möglich (Thomas Ernst, vgl. Anm. 5, S. 78).
Der Brief spielte als „Beweis" für den magischen Gehalt der „Steganographia" noch 1609 eine Rolle, als das Buch nach dem Erstdruck von 1606 und nach der zweiten Auflage von 1608 sofort auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt wurde. Dass allerdings ein Gelehrter wie Karl Faulmann noch 1887 mit solchen Behauptungen ins alte Horn stößt (Historische Grammatik der Stenographie, S. 36), beweist wieder einmal die Zähigkeit von Vorurteilen.

[12] Vgl. Ijsewijn, Jozef: Joannes Goropius Becanus (1518 - 1573) and Trithemius. In: Humanistica Lovaniensia. Journal of Neo-Latin Studies. 22 (1973). S. 332 f. Dort Literaturangabe.

[13] S. 5 des genannten Buches (Lobgedicht eines Freundes, Thomas Newton, auf den Autor).

[14] Bovelles, Charles de: Liber de intellectu, Liber de sensu, Liber de nichilo etc. Philosophice epistole. Amiens. 1510. Ndr. Stuttgart-Bad Cannstatt 1970. Bl. 172 r – 173 r.