Bei Hauptversammlungen finden in der Regel keine Ton- und Bildaufzeichnungen statt. Somit ist wie bei Gerichtsverhandlungen die stenografische Protokollierung mit die einzige Möglichkeit, den Wortlaut der Stellungnahmen festzuhalten. Unser Kollege Dr. Ostermeyer hat diese Tätigkeit in seinem Aufsatz "Die stenographische Aufnahme von AG Hauptversammlungen durch Aktionärsbeauftragte" in der Neuen Stenografischen Praxis, Jg. 16 (1968), S. 49–51, beschrieben. Aus jüngerer Zeit gibt es zu diesem Tätigkeitsfeld ein aufschlussreiches Interview im HV Magazin mit unseren Mitgliedern Petra und Dr. Guido Dischinger.
Ein weiteres interessantes Tätigkeitsfeld ist die Protokollierung der Fragen der Aktionäre im Auftrag der Aktiengesellschaft. Hier werden zunächst die Stellungnahmen der Aktionäre komplett mitstenografiert, daraus dann die Fragen extrahiert und sofort in den PC geschrieben. Innerhalb kürzester Zeit liegen so den Verantwortlichen der Aktiengesellschaft die gestellten Fragen in schriftlicher Form vor. Diese Arbeit beschreibt unser Kollege Matthias Kuhn in seinem neunseitigen Aufsatz "Die Fragen der Aktionäre" aus dem Jahre 2013. Bei Interesse kann das entsprechende Heft der Neuen Stenografischen Praxis gegen eine Kostenerstattung von 2,50 Euro zzgl. Versandkosten gerne zugesandt werden.
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