VERBAND DER PARLAMENTS- UND VERHANDLUNGSSTENOGRAFEN E.V.

aus: NStPr 57/3 (2009):

„Stenografen – wozu braucht man die noch?" Diese Frage wird mir oft gestellt, wenn ich anderen Menschen von meiner Tätigkeit im Stenografischen Dienst des Bayerischen Landtags erzähle. Im Zeit­alter von PC, digitaler Tonaufzeichnung, Videotechnik und Sprach­erkennung mag diese Frage durchaus berechtigt erscheinen. Wenn aber ein Abgeordneter in einer Debatte einen Kollegen einer anderen Fraktion oder ein Mitglied der Regierung zitieren will, um dessen Argu­mente zu widerlegen, hilft es ihm wenig, wenn diese Aussagen irgendwo auf einer CD oder DVD gespeichert sind und er sich die Stelle, an der sie gespeichert sind, mühsam heraussuchen muss. Er will das Zitat des Kollegen schriftlich vor Augen haben, er braucht also das Protokoll der Sitzung, in der die betreffende Aussage ge­macht worden ist – und die Erstellung dieses Protokolls ist Aufgabe der Stenografen. Sie halten die Redebeiträge fest und geben sie in einer Weise wieder, die die Reden dem Leser zugänglich macht. Auch wenn das gesprochene Wort vom Zuhörer verstanden wird, ist es im Hinblick auf die schriftliche Wiedergabe gelegentlich unvoll­kommen, sodass es dafür redaktionell bearbeitet werden muss.

Die stenografische Protokollierung ist übrigens nicht nur im Deut­schen Bundestag und in den Länderparlamenten üblich. Größere Städte verfügen zur Protokollierung ihrer Ratssitzungen teilweise noch über Stenografische Dienste. Auch Hauptversammlungen größe­rer Wirtschaftsunternehmen, Sitzungen von Verbänden, Vereinen oder Berufs­kammern sowie mündliche Verhandlungen in Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von Großprojekten wie Flughäfen, Fernstraßen, Kraftwerken oder Eisenbahnstrecken und gelegentlich auch Gerichts­verhandlungen werden – meist von freiberuflich tätigen Stenografen – protokolliert.

Mit der Protokollierung der Plenarsitzungen des Bundestages und der Landtage wird schließlich auch die im Grundgesetz bzw. in den Länderverfassungen ver­ankerte Publizität der Parlamentsverhandlungen sichergestellt. Die stenografischen Protokolle sind wichtiges Material im Gesetzgebungs­verfahren, oftmals werden sie zur Auslegung von Rechtsvorschriften herangezogen, um den Willen des Gesetzgebers zu ermitteln. Sie dokumentieren insgesamt das parlamentarische Geschehen, sodass man mit Fug und Recht behaupten kann: Die Arbeit der Stenografen ist ein nicht wegzudenkender Bestandteil der parlamentarischen Kultur.

Die Plenarsitzungen sowohl des Bundestages als auch der Landtage werden wörtlich protokolliert, wobei die freie Rede in eine sprachlich und sachlich korrekte, druckfähige Form zu bringen ist, ohne dass dabei der Sinn der Rede verändert und der Stil des Redners ver­fälscht werden darf.

Über die Sitzungen der Parlamentsausschüsse und anderer Gremien werden meistens mehr oder weniger ausführliche Inhaltsprotokolle, so genannte analytische Protokolle, erstellt, in denen die Stenografen auf der Grundlage ihrer stenografischen Aufzeichnungen und ergän­zender akustischer Aufzeichnungen das Wesentliche der Verhandlungen mit eigenen Worten wiedergeben.

Diese Tätigkeit lässt schon erkennen, dass Stenografen neben den stenografischen Fähigkeiten ein umfassendes Allgemeinwissen und die Fähigkeit besitzen müssen, sich rasch in fremde Wissensgebiete und ihre Terminologie einzuarbeiten. Geistige Beweglichkeit, eine gute Auffassungsgabe, ein sicheres Sprachgefühl, die Fähigkeit zu logischem Denken und ein ausgeprägtes Konzentrations-, Reaktions- und Kombinationsvermögen sind weitere Eigenschaften, die einen qualifizierten Parlamentsstenografen auszeichnen. Dem­entsprechend setzen der Bundestag, der Bundesrat sowie zahlreiche Landtage für die Anstellung ihrer Parlamentsstenografen den Ab­schluss eines Hochschulstudiums voraus.

Welche Mittel stehen nun für die Wiedergabe des in den parlamenta­rischen Verhandlungen gesprochenen Wortes zur Verfügung?

Das klassische und ursprünglich einzige Hilfsmittel der Parlaments­berichterstattung ist die Stenografie, und zwar in Form der Hand­stenografie sowie der später hinzugekommenen Maschinen­stenografie. In beiden Fällen muss das Stenogramm – bei der Hand­stenografie Stenogrammblätter mit stenografischen Auf­zeichnungen und bei der Maschinenstenografie ein Papierstreifen mit Buchstabenkombinationen, die für Silben stehen – von den Steno­grafen interpretiert und in Langschrift übertragen werden, was in der Regel mit Hilfe von Schreibkräften im Wege des Diktats erfolgt. Wäh­rend die Texte früher noch auf der Schreibmaschine getippt wurden, stehen heute PCs mit Textverarbeitungsprogrammen zur Verfügung. Erste, nicht autorisierte Rohfassungen stehen bei Plenarsitzungen, bei denen sich die Stenografen im Fünf- oder Zehnminutenrhythmus bei der Textaufnahme ablösen, nach ein bis einein­halb Stunden zur Verfügung.

Bei den Stenografiermaschinen trat in letzter Zeit die Möglichkeit der computerunterstützten Übertragung hinzu, das heißt, die mit der Ma­schine erzeugten Buchstaben- oder Silbensequenzen werden mit ei­nem auf dem PC gespeicherten Wörterbuch abgeglichen und sofort in eine schriftliche Textfassung übertragen. Solche CAT‑Systeme (CAT: Abkürzung für computer-aided transcription) ermöglichen zwar Realtime‑Übertragungen, diese Übertragungen sind allerdings in keiner Weise redaktionell bearbeitet oder von den Rednern autorisiert, und sie müssen daher sehr zeitaufwändig in eine endgültige Fassung gebracht werden. Darüber hinaus müssen Maschinenstenografen, die in der parlamentarischen Land­schaft Deutschlands momentan nur im Landtag von Sachsen‑Anhalt eingesetzt werden, genauso intensiv in ihrer Technik ausgebildet werden wie herkömmliche Stenografen in der Beherrschung der Schnellschrift.

Soweit keine Stenografen zur Verfügung stehen, bleibt nur mehr die Protokollierung auf der Basis analoger oder digitaler Ton­aufzeichnungen. Allerdings setzt diese Art der Protokollierung zu­nächst einmal das umfängliche Verschriftlichen von Ton­aufzeichnungen mit einer Länge von oftmals mehreren Stunden voraus, um den so erzeugten Rohtext hinterher redaktionell entweder als Wortprotokoll oder als analytisches Protokoll bearbeiten zu kön­nen. Erfahrungen aus Parlamenten, bei denen solche Verfahren zum Einsatz kommen, zeigen, dass die Erstellung von analytischen Proto­kollen mit Hilfe von Tonaufzeichnungen teilweise doppelt so lange dauert wie die steno­grafische Protokollierung.

Hinzu kommt, dass bei der reinen Tonaufzeichnung nur das gespro­chene Wort erfasst wird. Die deutsche Parlamentstradition zeichnet sich aber dadurch aus, dass die Protokolle über die Plenarsitzungen möglichst authentisch den Verlauf der Debatte wiedergeben – und dazu gehören die zahlreichen Zwischenrufe, auf die die Redner teil­weise eingehen, genauso wie besondere Vorkommnisse im Plenarsaal, etwa das Ausrollen von Spruchbändern auf der Besuchertribüne oder das Ausbreiten eines schwarzen Filztuches durch eine Abgeordnete der Grünen auf dem Rednerpult im Plenarsaal des Bayeri­schen Landtags. Zwischenrufe und besondere Vorkommnisse können nur vom Stenografen festgehalten und bei der Ausarbeitung auch sofort der richtigen Stelle im Text zugeordnet werden, nicht aber von einer akustischen Aufzeichnung.

Wenn keine Stenografen mehr zur Verfügung stehen und Texte erst mühsam von einem Tonträger abgeschrieben werden müssen, drängt sich geradezu die Frage nach dem Einsatz von Spracherkennungs­software auf. Immer wieder werde ich auf die angeblich schon so ausgereiften Systeme hingewiesen, wenn ich von meinem Beruf er­zähle. Spracherkennungssysteme haben sich bisher aber nur bedingt als Diktiersysteme und noch gar nicht bei der Aufnahme von Debat­ten bewährt. Wenn eine Kollegin aus dem Landtag des Saarlandes darüber berichtet, dass bei einem Diktat ins Spracherkennungs­system aus der „Saarstahl AG" die „Saustall AG", aus dem „Diakoni­schen Werk" das „diabolische Werk" oder aus der „gelebten Öku­mene" die „Geliebte Khomeini" wird, frage ich mich, wie fehler­behaftet dieses System erst ist, wenn zum Beispiel im Bayerischen Landtag Abgeordnete aus Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz, aus Mittel-, Ober- und Unterfranken oder dem Allgäu ihre Redebeiträge mit mehr oder weniger starker Dialektfärbung halten. Eine aufwändige redaktio­nelle Bearbeitung solcher Texte durch Redakteure, die außer der stenografischen Befähigung dieselben Kenntnisse und Befähi­gungen wie Stenografen mitbringen müssten, wäre unvermeidbar. Mittelfristig können Spracherkennungssysteme allenfalls als Diktier­systeme sowohl von Stenografen als auch von Redak­teuren genutzt werden, die auf Tonaufzeichnungen zurückgreifen, um dadurch den Einsatz von Schreibkräften zu ersparen. An eine Aufzeichnung von Parlamentsdebatten mittels Spracherkennungssystemen ist in absehbarer Zeit nicht zu denken.

Aus alledem könnte jetzt geschlossen werden, dass es sich beim Be­ruf des Parlamentsstenografen um einen völlig antiquierten, technik­feindlichen Beruf handelt. Doch die Stenografen stehen auch nicht mehr mit Ärmelschonern, Federhalter und Tintenfass hinter einem Stehpult. Die moderne Technik hat längst in ihre Büros Einzug gehalten. Um die zahlreichen deutschen und fremdsprachigen Fach­begriffe, Eigennamen und die in unserer Sprache immer häufiger werdenden Abkürzungen recherchieren zu können, sind Such­maschinen wie Google, Yahoo oder die Online-Enzyklopädie Wikipedia ein unerlässliches Hilfsmittel. Besonders eilbedürftige Protokolle werden per E‑Mail in Sekundenschnelle an andere Referate in der Parlamentsverwaltung, in Fraktionsgeschäftsstellen oder in Ministerien versandt.

Unter dem Schlagwort „papierfreies Parlament" gehen die Parlaments­verwaltungen immer mehr dazu über, Dokumente wie Anträge, Gesetz­entwürfe, schriftliche Anfragen nicht mehr in Papierform, son­dern nur mehr in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Dement­sprechend werden natürlich auch die  Protokolle über die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags zunächst ins Intranet und nach Autorisierung durch die Redner ins Internet ge­stellt. Unter der Rubrik „Vorabprotokoll" wird das im Turnusbetrieb erstellte Plenarprotokoll des Bayerischen Landtags schon während der Sitzung fortlaufend ins Intranet gestellt, sodass die Abgeord­neten bereits nach zwei bis drei Stunden sowohl  ihre als auch die Redebeiträge ihrer Kollegen nachlesen können. Drei Stunden nach Sitzungsende steht das komplette vorläufige Plenarprotokoll im Intra­net. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass die Redebeiträge zuvor steno­grafisch oder in anderer Form aufgenommen, redaktionell bearbei­tet und in schriftliche Form gebracht worden sind. Der Com­puter, der auf Knopfdruck das Protokoll erstellt, existiert leider noch nicht.

Wird es Stenografen auch in 10 oder 20 Jahren noch geben? Mit der Verdrängung des Fachs Kurzschrift aus den Lehrplänen der öffentlichen Schulen wurde die Gewinnung von Nachwuchs immer schwieriger. Allerdings wird die Nachwuchsgewinnung dadurch be­günstigt, dass es in Deutschland immer noch, wenn auch mit abnehmen­der Tendenz, Stenografenvereine gibt, in denen zumindest Grundkenntnisse, manchmal auch Fortgeschrittenenkenntnisse der Kurzschrift vermittelt werden. Stenografenwettbewerbe, zum Beispiel die Deutschen Meisterschaften in Kurzschrift, Texterfassung, Textbearbeitung/Textgestaltung und praxisorientierter Textverarbeitung, können gewissermaßen als Nachwuchsbörse für den Stenografenberuf betrachtet werden. Dem Bundestag gelang es in den vergangenen Jahren, fast 20 Stenografenanwärter mit unterschiedlichen stenografischen Kennt­nissen einzustellen und im Rahmen eines speziellen Ausbildungs­programms zu Parlamentsstenografen auszubilden. Auch bei Landesparlamenten melden sich von Zeit zu Zeit junge Menschen, die – so die Erfahrung in Bayern – am Stenografenberuf interessiert sind und in einem Praktikum parallel zu ihrer universitären Ausbildung in Stenografie geschult und auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet werden. Andere Parlamente in Europa, zum Beispiel das House of Commons in London, der Nationalrat der Schweiz oder die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments, haben dagegen schon auf die weitere Ausbildung von Stenografen verzichtet.

Nicht zu unterschätzen ist auch die unter den Stenografen in Deutschland bestehende Vernetzung, die es den Leitern der Steno­grafischen Dienste immer wieder ermöglicht, bei besonders hohen Arbeitsanforderungen Kollegen aus anderen Parlamenten, freiberufliche Kollegen oder Ruheständler für Aushilfstätigkeiten zu gewinnen.

Die Stenografie hat in den Parlamenten zwar keine Monopolstellung mehr, dennoch lebt sie in den meisten deutschen Parlamenten fort. Dort, wo komplexe und von häufigen Interventionen geprägte parlamentarische Beratungen zu protokollieren sind und wo es ge­lingt, eine hinreichende Zahl von Stenografen auszubilden, wird die Stenografie auch in den nächsten Jahren ihr Einsatzfeld haben.

Noch ein letzter, aber nicht unwesentlicher Aspekt: Ich habe im Laufe meines Vortrages immer nur von „Stenografen" gesprochen. Die Verwendung der männlichen Form bedeutet allerdings nicht, dass es sich bei diesem Beruf um eine reine Männerdomäne handelt. Das war vor 40 bis 50 Jahren noch so, als die vor wenigen Monaten ver­stor­bene Anny Schwarz die erste und lange Zeit einzige Parlaments­stenografin in Bayern war. Heute beträgt  die Frauen­quote im Stenografischen Dienst des Bayerischen Landtags 50 Prozent. Ein Zukunftsaspekt für Parlamentsstenografen könnte darin beste­hen, dass sich bei dieser Tätigkeit neue, flexiblere Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit, Wohnraum- oder Telearbeit besonders leicht verwirkli­chen lassen – ein Ausschussprotokoll kann genauso gut zu Hause ausgearbeitet werden –, und damit wäre gerade der Stenografen­beruf ein Beruf, der sich besonders gut mit familiären Pflichten vereinbaren lässt.

* Modifizierte Fassung des beim Festakt zum 140-jährigen Bestehen des Deutschen Stenografenbundes am 5. April 2008 im Münchner Hofbräuhaus gehaltenen Referats.